Alle vier Jahre sind alle Wahlberechtigte aufgerufen einen neuen Deutschen Bundestag zu wählen. Die wichtigsten Fragen von euch haben wir hier mal zusammengefasst.
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahlberechtigung regelt Art. 38 II GG und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Demnach dürfen alle Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mit entscheiden.
Was bedeutet aktives und passives Wahlrecht?
Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man selbst als Wahlberechtigter wählen darf. Das passive Wahlrecht sagt aus, dass man auch selbst gewählt werden kann.
Was ist diese Erst- und Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Wer die meisten Erststimmen für seinen Wahlkreis auf sich vereinigen kann, bekommt diesen Wahlkreis zugesprochen und zieht in den Deutschen Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt und mit der Zweitstimme wird auch zum Schluss die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bestimmt.